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Honorar und Vergütung

Der Rentenberater rechnet im Regelfall seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hierbei richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Art der Tätigkeit, nach deren Umfang und Schwierigkeit.
Für eine Erstberatung, ungefähr im Umfang von einer halben Stunde, wird von der Kanzlei Voss eine Gebühr in Höhe von 50,- EUR zuzügl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Diese Gebühr wird bei einer weiteren Vertretung auf die dann entstehende Gebühr nach § 14 RVG angerechnet.
Die Höhe der Gebühren hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab, somit können an dieser Stelle keine individuell gültigen Angaben gemacht werden.
Wir werden Sie daher vorab persönlich ausführlich und umfassend über die zu erwartenden Kosten informieren. Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, sprechen Sie uns bitte an.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir für Sie selbstverständlich auch die Kostenübernahme. Bitte bedenken Sie hierbei aber, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich erst die Kosten für das Klageverfahren übernehmen.
Steuerliche Behandlung: Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997.


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