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Der Rentenberater rechnet im Regelfall seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Hierbei richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Art der Tätigkeit, nach deren Umfang und Schwierigkeit.
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Für eine Erstberatung, ungefähr im Umfang von einer halben Stunde, wird von der Kanzlei Voss eine Gebühr in Höhe von 50,- EUR zuzügl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Diese Gebühr wird bei einer weiteren Vertretung auf die dann entstehende Gebühr nach § 14 RVG angerechnet.
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Die Höhe der Gebühren hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab, somit können an dieser Stelle keine individuell gültigen Angaben gemacht werden.
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Wir werden Sie daher vorab persönlich ausführlich und umfassend über die zu erwartenden Kosten informieren. Sollten Sie Fragen zu den Gebühren haben, sprechen Sie uns bitte an.
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Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir für Sie selbstverständlich auch die Kostenübernahme. Bitte bedenken Sie hierbei aber, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich erst die Kosten für das Klageverfahren übernehmen.
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Steuerliche Behandlung: Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997.
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